Der Mietenspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab, also die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in einer Gemeinde gezahlt wird. Die Angebotsmiete ist dagegen der Preis, den Vermieter in Inseraten verlangen. Der Hamburger Mietenspiegel 2025 mit Stichtag 1. April 2025 weist eine mittlere Nettokaltmiete von 9,94 €/m² aus. Wer beide Quellen vergleicht, muss zuerst prüfen, ob sie dieselbe Mietbasis und denselben Zeitbezug verwenden.

Mietenspiegel oder Angebotsmiete: Was zeigt welche Zahl?

Ortsübliche Vergleichsmiete und Erhebungszeitraum

Ein Mietenspiegel fasst Mieten für Wohnungen mit ähnlichen Merkmalen zusammen, etwa Wohnfläche, Baujahr und Lage. Er gilt für einen festen Stichtag und wird in größeren Abständen neu erstellt. Für Hamburg nennt die Quelle den Stichtag 1. April 2025, eine Ausgabe alle zwei Jahre und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als Herausgeberin. Die Zahlen stammen laut Quelle von der Seite mietspiegeltabelle.de, nicht direkt von der Behörde.

Angebotsmieten stammen aus Inseraten und haben keinen festen Stichtag. Sie zeigen, was aktuell angeboten wird. Eine Auswertung von Immowelt für Berlin basiert etwa auf Mietangeboten von Januar bis Mai 2016.

Nettokaltmiete oder Bruttowarmmiete als Vergleichsbasis

Die Nettokaltmiete umfasst nur die Grundmiete ohne Betriebskosten und Heizkosten. Die Bruttowarmmiete enthält zusätzlich beide Posten. Ein Vergleich zwischen einer Nettokaltmiete aus dem Mietenspiegel und einer Bruttowarmmiete aus einem Inserat verzerrt das Ergebnis, weil die Nebenkosten fehlen.

MerkmalMietenspiegelAngebotsmiete
DatenbasisVergleichsmieten für bestehende WohnungenMietinserate
Zeitbezugfester Stichtag (Hamburg 2025: 1. April 2025)laufend, Datum des Inserats
Mietbegriffmeist Nettokaltmiete (Hamburg 2025: mittlere Nettokaltmiete 9,94 €/m²)je nach Inserat Kalt- oder Warmmiete
Stadtteilwertefür Hamburg 2025 nicht vorliegendje nach Portal und Suchfilter
HerausgeberBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Hamburg)Portale und Anbieter

Warum Angebotsmieten über Bestandsmieten liegen können

Bestandsmieten spiegeln Verträge wider, die oft Jahre zuvor abgeschlossen wurden. Angebote betreffen dagegen Wohnungen, die gerade neu vermietet werden. Dort bestimmt die aktuelle Nachfrage den Preis stärker. Hinzu kommt, dass ein Inserat einen Wunschpreis zeigt und noch keinen abgeschlossenen Vertrag. Auch die Auswahl spielt eine Rolle: Inserate erfassen nur Wohnungen, die gerade frei werden.

Ob die Mietpreisbegrenzungsverordnung Inserate im Einzelfall beeinflusst, lässt sich aus der Quelle nicht ableiten. Wer Angebots- und Mietenspiegelwerte vergleicht, sollte daher beide Zeiträume und Mietbasen im Blick behalten.

Mietenspiegel oder Angebotsmiete: Was zeigt welche Zahl?

Wie teuer sind Hamburgs Stadtteile?

Ein Ranking der Hamburger Stadtteile nach Miete lässt sich mit der vorliegenden Quellenlage nicht erstellen. Der Hamburger Mietenspiegel 2025 (Stichtag 1. April 2025) weist nur einen gesamtstädtischen Wert aus: eine mittlere Nettokaltmiete von 9,94 €/m². Stadtteilwerte liegen nicht vor.

Datenlage im Überblick

EbeneVerfügbarer WertAussagekraft für Stadtteile
Gesamt Hamburg (Mietenspiegel 2025)mittlere Nettokaltmiete 9,94 €/m²Nur stadtweit, kein Stadtteilvergleich möglich
Einzelne Stadtteilekeine Werte in der QuellenlageKein Vergleich belegbar

Bezirke als Ersatzebene

Wenn kleinräumige Unterschiede interessieren, ist die Ebene der Bezirke der nächstbessere Maßstab. Bezirke fassen mehrere Stadtteile zusammen und glätten so einzelne Ausreißer. Ob der Mietenspiegel selbst Werte je Bezirk ausweist, geht aus der vorliegenden Quelle nicht hervor.

Vorgehen für einen belastbaren Vergleich:

  • Im Originaldokument der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen prüfen, ob Tabellen nach Bezirk oder Stadtteil gegliedert sind.
  • Nur Werte aus derselben Ausgabe miteinander vergleichen.

Elbnähe und Alsterlage

Die Behauptung, Elbnähe oder Alsterlage treibe die Mieten, ist durch keine der vorliegenden Quellen belegt. Ein Vergleich, der diese Lagen als Preistreiber nennt, hat daher keine Grundlage.

Wie unterscheiden sich die Berliner Kieze?

Die einzige Ortsteil-Auswertung für Berlin in den vorliegenden Daten stammt aus dem Jahr 2016 und gilt als veraltete Erhebung. Sie beruht auf Mietangeboten aus Januar bis Mai 2016, verglichen mit dem Zeitraum Januar bis Mai 2015. Veröffentlicht hat sie Cash. Online am 31.05.2016 auf Basis von Immowelt-Daten.

GebietMedian der Mietangebote (Jan.–Mai 2016)
Berlin gesamt9,50 €/m²
Mitte (zentral)13,00 €/m² (teuerster Ortsteil)
Marzahn (Stadtrand)7,30 €/m² (günstigster Ortsteil)

Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Ortsteil lag damals eine Differenz von 5,70 €/m². Mitte lag 3,50 €/m² über dem Berliner Median, Marzahn 2,20 €/m² darunter. Die Zahlen zeigen das Preisgefälle zwischen zentralen und randständigen Ortsteilen. Als aktuelle Preisspannen taugen sie nicht, weil seit 2016 mehr als zehn Jahre vergangen sind und sich Angebotsmärkte in dieser Zeit stark verändert haben.

Für aktuelle Werte ist der Berliner Mietspiegel die amtliche Grundlage. Wie der Berliner Mietspiegel gegliedert ist, belegen die vorliegenden Quellen nicht. Das lässt sich in der Veröffentlichung der Senatsverwaltung prüfen. Mietspiegel und Angebotsdaten erfassen unterschiedliche Größen und sind daher nicht direkt vergleichbar. Ein Abgleich beider Quellen setzt voraus, dass man ihre Methodik kennt.

Für die Auswertung gilt: Ein Ortsteil-Vergleich ist nur so aktuell wie seine Quelle. Ein Median von 2016 kann als Hinweis auf das Muster dienen, aber nicht als Preisangabe für heute.

Berlin und Hamburg im direkten Vergleich

Ein direkter Vergleich scheitert derzeit an der Datenlage: Für Hamburg liegt ein aktueller Mietspiegelwert vor, für Berlin nur eine Angebotsauswertung aus dem Jahr 2016. Die Gegenüberstellung unten zeigt, welche Kennzahlen überhaupt vergleichbar sind und wo sich die Methoden unterscheiden.

Methodik: Was jeweils gemessen wurde

Der Hamburger Mietenspiegel 2025 weist eine mittlere Nettokaltmiete von 9,94 €/m² aus, mit Stichtag 1. April 2025. Er erscheint alle zwei Jahre, die aktuelle Ausgabe im Dezember 2025. Herausgeber ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Werte wurden jedoch über mietspiegeltabelle.de gemeldet, einer Sekundärquelle.

Der Berliner Vergleichswert stammt aus einer Immowelt-Auswertung, veröffentlicht von Cash. Online am 31. Mai 2016. Sie basiert auf Angebotsmieten, also Mietinseraten, nicht auf bestehenden Mietverhältnissen. Verglichen wurden die Zeiträume Januar bis Mai 2016 und Januar bis Mai 2015.

MerkmalHamburgBerlin
MietartMittlere Nettokaltmiete (Mietspiegel)Medianer Angebotsmietpreis
ZeitbezugStichtag 1. April 2025Januar bis Mai 2016
Kennzahl9,94 €/m²9,50 €/m² (Median)
ErscheinungAlle zwei Jahre, aktuell Dezember 2025Einmalige Auswertung, 31.05.2016
Quellemietspiegeltabelle.de (Sekundärquelle)Cash. Online, Auswertung von Immowelt
AktualitätAktuellVeraltet

Zwei Punkte schränken die Vergleichbarkeit ein. Hamburg wird als „mittlere“ Miete ausgewiesen, Berlin als Median. Ob beide Werte denselben Rechenweg verwenden, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Außerdem ist unklar, ob die Immowelt-Werte ebenfalls Nettokaltmieten sind.

Gebietsgröße, Einwohnerzahl und Bezirksstruktur

Beide Städte sind Stadtstaaten. Die Werte gelten jeweils für das Gesamtgebiet, weshalb sich Gesamtstadtvergleiche grundsätzlich anbieten. Fläche und Einwohnerzahl sind in der vorliegenden Datenbasis nicht hinterlegt. Flächen- oder pro-Kopf-Kennzahlen lassen sich daher nicht seriös gegenüberstellen.

Für die Bezirksstruktur gilt dasselbe Prinzip: Ein Gesamtstadtwert mittelt sehr unterschiedliche Teilgebiete. Der Berliner Wert ist ein Gesamtmedian, der Hamburger Wert ein Gesamtwert für die Stadt. Wer beide Städte vergleicht, sollte deshalb nur Gesamtwerte gegenüberstellen und Abweichungen nicht allein auf die Stadt zurückführen.

Zusätzlicher Kontext: Die Mietpreisbegrenzungsverordnung gehört nicht zur Messmethode des Mietenspiegels, muss beim Vergleich aber als Rahmenbedingung mitgedacht werden.

Berlin und Hamburg im direkten Vergleich

Wo finde ich amtliche Mietdaten?

Die verlässlichste Quelle für Hamburg ist der Hamburger Mietenspiegel 2025. Er bildet den Stand vom 1. April 2025 ab und weist eine mittlere Nettokaltmiete von 9,94 €/m² aus. Herausgeber ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg. Der Mietenspiegel erscheint alle zwei Jahre, die aktuelle Ausgabe im Dezember 2025.

Für Berlin ist die zuständige Senatsverwaltung als Herausgeberin des Mietspiegels die Primärquelle. Die vorliegenden Fakten enthalten dazu jedoch keinen geprüften Berliner Mietspiegelwert. Berliner Zahlen müssen deshalb direkt aus der Veröffentlichung der Senatsverwaltung übernommen werden.

QuelleArtStandEinsatz
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg (Hamburger Mietenspiegel 2025)Primärquelle, HerausgeberStichtag 1. April 2025Referenzwert 9,94 €/m² (mittlere Nettokaltmiete)
mietspiegeltabelle.deSekundärportal, übernimmt die WerteAngabe aus 2026Nur mit Verweis auf die Behörde zitieren
Immowelt-Auswertung, Cash. OnlineSekundär, MietangeboteVeröffentlicht 31.05.2016, Daten Januar bis Mai 2016Nur historisch, nicht für aktuelle Preise

Die Immowelt-Auswertung nannte für Berlin einen Median von 9,50 €/m².

Bei der Prüfung einer Zahl empfiehlt sich dieses Vorgehen:

  • Herausgeber im Originaldokument der Behörde oder Senatsverwaltung suchen, nicht nur im Portal.
  • Veröffentlichungsdatum mit dem Stichtag abgleichen, um veraltete Werte zu erkennen.

Wie hoch darf die Miete bei Neuvermietung sein?

Bei einer Neuvermietung darf die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Grenze folgt aus § 556d BGB (Mietpreisbremse). Die Regel gilt bundesweit, aber nur dort, wo die Landesregierung ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung festgelegt hat. Beide Städte, Berlin und Hamburg, fallen darunter.

Die Grenze bezieht sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete, nicht auf den Angebotspreis. Maßgeblich ist also, was vergleichbare Wohnungen im Schnitt kosten. Wie diese Vergleichsmiete ermittelt wird, ist eine eigene Frage, die hier nicht behandelt wird.

Hamburg: Die Mietpreisbegrenzungsverordnung stützt sich auf die Ermächtigung in § 556d Abs. 2 BGB. Laut mietspiegeltabelle.de, einer Sekundärquelle und nicht der Behörde selbst, gilt sie bis zum 31. Dezember 2029. Ob und wie sie danach verlängert wird, ist offen.

Berlin: Auch hier gilt die Mietpreisbremse nach § 556d BGB auf Grundlage einer Landesverordnung. Die Geltungsdauer der Berliner Verordnung ist in der vorliegenden Datengrundlage nicht belegt. Vor einer Entscheidung sollte man den aktuellen Verordnungstext prüfen.

RegelungsbestandteilInhaltRechtsgrundlage
ObergrenzeHöchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete§ 556d BGB
GeltungsbereichGebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt, per Landesverordnung festgelegt§ 556d Abs. 2 BGB
VormieteEine höhere Vormiete darf fortgeführt werden§ 556e BGB
Erstvermietung nach umfassender ModernisierungAusnahme von der Obergrenze§ 556f BGB
AuskunftspflichtVermieter muss auf Verlangen Auskunft über die Vormiete geben§ 556g BGB

Ausnahmen: Die Obergrenze gilt nicht für eine Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. Ebenso wenig gilt sie, wenn die Vormiete schon höher lag und diese Miete fortgeführt wird (§ 556e BGB). Die Aufzählung ist nicht abschließend, denn § 556f BGB nimmt auch die erste Vermietung nach Neubau aus. Wer eine Ausnahme vermutet, sollte die Vormiete und den Modernisierungsumfang gezielt erfragen.

Rüge: Ein Mieter, der zu viel zahlt, muss den Verstoß gegenüber dem Vermieter rügen. Erst danach kann er die Rückforderung des Zuviel gezahlten verlangen (§ 556g BGB). Ob und in welcher Höhe eine Rückforderung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab, zum Beispiel von Vormiete, Modernisierung und Zeitpunkt der Rüge. Fristen und Beträge sollte man im Gesetzestext nachlesen. Bei einem Streit mit dem Vermieter empfiehlt sich vorher eine Beratung durch einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

Worauf sollte man bei Vergleichsportalen achten?

Vor der Übernahme einer Mietzahl aus einem Vergleichsportal sind drei Angaben zu prüfen: der Stichtag oder Erhebungszeitraum, die Erhebungsmethode und die Herkunft der Daten. Viele Portale zeigen nur den Endwert. Wie er entstanden ist, bleibt oft verborgen.

Stichtag jeder Mietzahl prüfen

Jede ausgewiesene Miete braucht einen klaren Stichtag oder Erhebungszeitraum. Ohne Datum lässt sich kein Wert einordnen:

  • Der Hamburger Mietenspiegel 2025 bezieht sich auf den Stand vom 1. April 2025 und weist eine mittlere Nettokaltmiete von 9,94 €/m² aus.
  • Die Immowelt-Auswertung für Berlin nennt einen Median von 9,50 €/m². Grundlage waren Mietangebote von Januar bis Mai 2016, verglichen mit Januar bis Mai 2015. Veröffentlicht wurde sie am 31. Mai 2016.

Ein Vergleich dieser beiden Werte wäre irreführend.

Erhebungsmethode und Kennzahl erkennen

Ein Portal muss angeben, welche Kennzahl es ausweist. Der Median ist der mittlere Wert einer sortierten Reihe. Ob eine „mittlere Nettokaltmiete“ dieselbe Rechengröße ist, geht aus den Quellen nicht hervor. Ohne Klärung sind beide Werte nicht direkt vergleichbar.

QuelleStichtag / ZeitraumAusgewiesene Kennzahl
Hamburger Mietenspiegel 2025 (über mietspiegeltabelle.de)Stand 1. April 2025Mittlere Nettokaltmiete 9,94 €/m²
Immowelt-Auswertung BerlinMietangebote Jan.–Mai 2016 vs. Jan.–Mai 2015Median 9,50 €/m² (Mitte 13,00 €/m², Marzahn 7,30 €/m²)

Die verfügbaren Unterlagen nennen für keine dieser beiden Auswertungen die Anzahl der ausgewerteten Inserate. Ein Portal, das eine Stichprobe nicht offenlegt, sollte deshalb mit Vorsicht gelesen werden.

Herkunft der Angaben prüfen

Der Hamburger Mietenspiegel 2025 wird vom Portal mietspiegeltabelle.de gemeldet. Herausgeber ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Ein Portal, das sich auf die Sekundärseite stützt, sollte die Originalquelle nennen. Ein Portal, das Hamburger Stadtteilmieten auf dieser Grundlage ausweist, hat diese Angabe nicht belegt.