Was misst die Polizeiliche Kriminalstatistik wirklich?
Erfasst: bekannt gewordene Straftaten
Die PKS zählt bekannt gewordene Straftaten. Dazu gehören auch strafbare Versuche, also Taten, bei denen die Handlung begonnen, der Erfolg aber nicht eingetreten ist. Hinzu kommen die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen und weitere Angaben zu Fällen, Opfern und Tatverdächtigen. Laut Bundeskriminalamt (BKA) (2026) gilt damit: Eine Tat, die nicht angezeigt oder von der Polizei nicht festgestellt wird, taucht in der Statistik nicht auf.
| Kategorie | In der PKS enthalten |
|---|---|
| Bekannt gewordene rechtswidrige Straftaten | ja |
| Strafbare Versuche | ja |
| Ermittelte Tatverdächtige | ja |
| Staatsschutzdelikte | nein |
| Verkehrsdelikte | nein |
| Ordnungswidrigkeiten | nein |
| Straftaten, die direkt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden | nein |
| Fälle mit im Ausland handelnden Tatverdächtigen und inländischem Erfolgsort | separat als PKS-Ausland geführt, nicht in den Hauptzahlen |
Ausgeschlossen: Staatsschutz, Verkehr und Ordnungswidrigkeiten
Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten fehlen vollständig in der PKS. Bei einem Vergleich zwischen Stadtteilen oder Städten bedeutet das: Ein Ort mit vielen Verkehrsverstößen oder Ordnungswidrigkeiten erscheint in der PKS nicht stärker belastet. Auch Straftaten, die direkt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, sind nicht enthalten. Wer die Gesamtlage eines Ortes beurteilen will, sieht in der PKS daher nur einen Teilausschnitt.
PKS-Ausland: separat geführt
Seit 2024 werden Fälle mit im Ausland handelnden Tatverdächtigen und inländischem Erfolgsort als PKS-Ausland getrennt geführt. Sie sind nicht in den sonst veröffentlichten PKS-Zahlen enthalten. Beim Vergleich von Gesamtzahlen eines Ortes muss daher klar sein, welche Zahlenreihe gemeint ist.
Was die PKS nicht abbildet
- Nicht angezeigte Taten: Die PKS erfasst nur Taten, die der Polizei bekannt werden. Die tatsächliche Zahl begangener Taten kann höher liegen.
- Ausgeschlossene Deliktgruppen: Staatsschutz-, Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten gehen nicht in die Zählung ein.
- Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft: Sie laufen an der PKS vorbei.
- Ausland-Fälle mit Inlandserfolg: Sie stehen seit 2024 in einer eigenen Auswertung.

Gibt es eine PKS auf Stadtteilebene?
Nein. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird vom Bundeskriminalamt (BKA) auf Grundlage der Daten der 16 Landeskriminalämter erstellt. Seit 2021 stellt das BKA Deliktsinformationen nur auf Bundesebene bereit. Stadtteilwerte enthält diese Veröffentlichung nicht. Wer Stadtteile vergleichen will, muss daher mit einer Lücke in der räumlichen Auflösung rechnen.
Die räumliche Ebene der veröffentlichten Daten hat sich außerdem verändert:
| Zeitraum | Veröffentlichte Ebene | Hinweis |
|---|---|---|
| Berichtsjahre 2015 bis 2020 | Länderspezifische PDFs | Regionale Auswertung auf Landesebene möglich |
| Seit 2021 | Deliktsinformationen nur auf Bundesebene | Keine länderspezifischen Deliktsangaben mehr in dieser Form |
Für Vergleiche innerhalb einer Stadt oder zwischen Stadtteilen bedeutet das: Die Bundeszahlen sagen über ein einzelnes Viertel nichts aus. Selbst die Länderebene, die bis 2020 verfügbar war, liefert keine Stadtteilwerte.
Praktisch heißt das: Vor einem Stadtteilvergleich sollte geprüft werden, welche Stelle die lokalen Fallzahlen liefert und ob diese dieselbe Definition von Straftaten verwendet wie die PKS. Erst danach lässt sich entscheiden, ob Zahlen aus verschiedenen Quellen überhaupt vergleichbar sind.
Wo finde ich Kriminalitätszahlen für meinen Stadtteil?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die Ausgangsquelle für amtliche Fallzahlen. Die PKS 2025 ist beim BKA veröffentlicht, mit Tabellen und Auswertungen zu ausgewählten Delikten. Der erste Schritt ist daher, diese Tabellen direkt beim BKA abzurufen und keine Werte aus Drittseiten zu übernehmen.
Ausgangsquelle: BKA-Tabellen der PKS 2025
Die Bundestabellen bilden die Grundlage jeder Auswertung. Wer etwa Verkehrsdelikte oder Staatsschutzdelikte im Umfeld betrachten will, braucht eine andere Quelle.
Regionale Auswertungen über Landespolizeiliche Portale
Landespolizeiliche Portale könnten eigene regionale Auswertungen enthalten. Das Faktenblatt belegt jedoch weder deren Umfang noch ob sie Stadtteilebene erreichen. Prüfen Sie diese Punkte direkt auf der Website der jeweiligen Landespolizei, bevor Sie sich darauf stützen.
Zeitreihen ab 1987 für Langfristvergleiche
Die Zeitreihen reichen laut BKA bis 1987 zurück. Berichte der PKS gibt es sogar bis 1953 (Bundeskriminalamt (BKA), 2026). Für Langfristvergleiche eignet sich damit die Zeitreihe, nicht eine einzelne Jahrestabelle. Achten Sie in jeder Tabelle auf das Berichtsjahr und auf den Geltungsbereich, damit Sie Werte aus verschiedenen Jahren nicht ungeprüft gegenüberstellen.
| Quelle | Inhalt laut Faktenblatt | Einsatz für Stadtteilvergleiche |
|---|---|---|
| BKA-Tabellen PKS 2025 | Bekannt gewordene Straftaten, Tatverdächtige, Fälle, Opfer; Auswertungen zu ausgewählten Delikten | Aktuelle Bundeszahlen als Referenz |
| Landespolizeiliche Portale | Regionale Auswertungen; Umfang laut Faktenblatt nicht belegt | Prüfen, ob regionale Werte verfügbar sind |
| Zeitreihen des BKA | Zurück bis 1987 | Langfristige Entwicklung über Jahre |
Warum sind Stadtteile schwer vergleichbar?
Die Grundlage selbst macht einen direkten Vergleich einzelner Stadtteile anspruchsvoll. Drei Faktoren wirken dabei zusammen:
- Unterschiedliche Einwohnerzahlen und Altersstrukturen: Ein Stadtteil mit vielen Einwohnern hat mehr potenzielle Tatorte und Betroffene als ein kleiner. Auch die Altersverteilung unterscheidet sich je Stadtteil, und Delikte sind nicht über alle Altersgruppen gleich verteilt. Absolute Fallzahlen allein sagen deshalb wenig über das Risiko einzelner Bewohner aus.
- Tagesbevölkerung: Wohnbevölkerung und Anwesenheit im Stadtteil sind nicht dasselbe. Pendler, Einkaufs- und Ausgehverkehr verschieben die tatsächlich anwesenden Menschen über den Tag und in den Abend. Ein Geschäfts- oder Ausgehviertel verzeichnet Fälle, obwohl dort vergleichsweise wenige Menschen wohnen.
- Anzeigeverhalten und Dunkelfeld: Ob eine Tat angezeigt wird, hängt von Vertrauen in die Polizei, Schadenshöhe und Bewusstsein über Ansprechstellen ab. Das Dunkelfeld, also nicht gemeldete Taten, kann zwischen Stadtteilen unterschiedlich groß sein. Ein Stadtteil mit höherer Anzeigebereitschaft kann dadurch in der PKS auffälliger wirken als ein vergleichbarer mit niedriger.
Für den Vergleich folgt daraus: Stadtteil-Werte sind nur bedingt vergleichbar, wenn Bevölkerung, Anwesenheit und Meldeverhalten nicht berücksichtigt werden.

Häufigkeitszahl: Wie rechnet man fair?
Die Häufigkeitszahl setzt die erfassten Straftaten eines Stadtteils ins Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl. Die Formel lautet: Fälle geteilt durch Einwohner, mal 100.000. Das Ergebnis zeigt, wie viele Fälle rechnerisch auf 100.000 Einwohner entfallen. Erst dieser Schritt macht Stadtteile unterschiedlicher Größe vergleichbar, denn absolute Fallzahlen steigen schon mit der Zahl der Menschen, unabhängig von der tatsächlichen Sicherheitslage.
Die Bezugsgröße richtig wählen
Als Nenner dient die amtliche Wohnbevölkerung des Stadtteils. Entscheidend ist, dass alle verglichenen Stadtteile auf derselben Datengrundlage beruhen: gleicher Stichtag, gleiche Gebietsabgrenzung und gleicher Berichtszeitraum für die Fallzahlen. Werte aus unterschiedlichen Jahren oder mit abweichend abgegrenzten Gebieten ergeben keinen fairen Vergleich.
| Schritt | Vorgehen | Prüfpunkt |
|---|---|---|
| 1 | Erfasste Fälle je Stadtteil für denselben Berichtszeitraum übernehmen | Zeitraum gilt für alle Stadtteile gleich |
| 2 | Wohnbevölkerung des Stadtteils zum passenden Stichtag ermitteln | Gebietsabgrenzung stimmt mit den Fallzahlen überein |
| 3 | Fälle durch Einwohner teilen und mit 100.000 multiplizieren | Alle Werte auf gleiche Nachkommastellen runden |
| 4 | Ergebnisse nebeneinanderstellen | Nur Stadtteile mit identischer Methodik vergleichen |
Schwankungen bei kleinen Fallzahlen einordnen
Bei wenigen Fällen verschiebt ein einzelner zusätzlicher Vorfall die Häufigkeitszahl deutlich. Ein kleiner Stadtteil kann deshalb in einem Jahr auffällig hoch und im nächsten unauffällig wirken, ohne dass sich seine Lage grundlegend verändert hat. Bevor man eine Häufigkeitszahl interpretiert, sollte man die absolute Fallzahl prüfen. Belastbarer wird das Bild, wenn man Zeitreihen über mehrere Jahre heranzieht.
Was die Zahl nicht abbildet
Die Häufigkeitszahl rechnet nur bekannt gewordene Fälle auf die Einwohner um. Das Dunkelfeld bleibt auch hier unberücksichtigt.
Ist ein Stadtteil mit vielen Taten gefährlicher?
Eine hohe Fallzahl allein sagt wenig über das Risiko in einem Stadtteil. Ein Stadtteil mit vielen Taten kann viele leichte Delikte verzeichnen oder auch viele schwere Delikte. Die Gesamtzahl unterscheidet beides nicht. Drei Prüfungen klären, ob eine Summe tatsächlich auf höhere Gefahr hinweist.
Deliktstruktur vor Gesamtzahl
Die Gesamtzahl setzt sich aus vielen Deliktarten zusammen. Entscheidend ist, welche Arten sie tragen. Ob ein Delikt die Summe dominiert, zeigt nur die Aufschlüsselung nach Deliktart. Vergleichen Sie Stadtteile deshalb immer Delikt für Delikt, sonst werden leichte und schwere Fälle in einer Zahl vermischt.
Für Stadtteil-Vergleiche braucht es Daten, die über die bundesweiten PKS-Tabellen hinausgehen. Ob die örtliche Polizei oder die Kommune solche Zahlen mit Deliktaufschlüsselung bereitstellt, muss vor Ort geprüft werden.
Sicherheitsgefühl und Statistik trennen
Die PKS bildet bekannt gewordene Fälle ab, kein subjektives Sicherheitsgefühl. Wer das Gefühl in einem Viertel bewerten will, muss wissen, welche Vorfälle im Zahlenwerk fehlen.
Ein Eindruck aus Nachbarschaft oder Medien ersetzt keine Zahl. Eine niedrige Fallzahl belegt umgekehrt nicht, dass ein Viertel tatsächlich sicher ist, da nicht angezeigte Taten fehlen. Im Vergleich sollten Sie Statistik als Messwert und Gefühl als eigene Beobachtung getrennt ausweisen.
Trend über mehrere Berichtsjahre
Ein einzelnes Berichtsjahr zeigt nur eine Momentaufnahme. Aussagekräftiger ist die Entwicklung über mehrere Jahre, sofern Delikt und Abgrenzung gleich bleiben.
Kriminalität als einer von vielen Standortfaktoren
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Kennzahl unter mehreren. Für eine Standortentscheidung reicht dieser Wert allein nicht aus, weil Kosten, Bildung und Erreichbarkeit den Alltag ebenso bestimmen.
Die Vergleichsgrößen im Überblick:
| Faktor | Was verglichen wird | Relevant für |
|---|---|---|
| Immobilienpreise | Kaufpreis oder Miete je Quadratmeter im Quartier, möglichst aus öffentlich zugänglichen Daten wie Bodenrichtwerten oder Mietspiegeln | Budget, Kauf oder Miete |
| Schulen | Erreichbarkeit von Grund- und weiterführenden Schulen, Länge des Schulwegs | Familien mit Schulkindern |
| ÖPNV-Anbindung | Haltestellendichte, Takt, Fahrzeit zur Arbeitsstelle oder Innenstadt | Haushalte ohne Auto |
Gewichtung nach Lebenslage: Die Faktoren wirken je nach Situation unterschiedlich stark. Wer kein Auto besitzt, bewertet die ÖPNV-Anbindung höher. Familien achten auf Schulwege, Käufer auf das Preisniveau. Vor dem Vergleich lohnt es sich deshalb, jedem Faktor ein Gewicht zuzuweisen, etwa hoch, mittel oder niedrig, und erst danach die Quartiere gegenüberzustellen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die PKS-Zahlen einzelner Stadtteile direkt vergleichen ?
Das BKA stellt Deliktsinformationen seit 2021 nur noch auf Bundesebene bereit, länderspezifische PDFs gab es nur für die Berichtsjahre 2015 bis 2020. Eine Stadtteilauswertung ist daher nicht in den veröffentlichten Tabellen des BKA enthalten, auch wenn das nicht ausschließt, dass sie anderswo existiert.
Fehlen Anzeigen, die ich direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatte, in der Statistik ?
Ja, Straftaten, die direkt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, sind in der PKS nicht erfasst. Ein Vergleich zweier Orte zeigt deshalb nur die Fälle, die über die Polizei laufen.
Wie wirkt sich die PKS-Ausland-Zählung auf meinen Vergleich zweier Städte aus ?
Fälle mit im Ausland handelnden Tatverdächtigen und inländischem Erfolgsort führt das BKA seit 2024 als PKS-Ausland getrennt und nicht in den Hauptzahlen. Beim Vergleich muss für beide Orte dieselbe Zahlenreihe gelten, sonst sind die Werte nicht vergleichbar.